Rauchmelder-Pflicht in Niedersachsen und Bremen

Für Neu- und Umbauten die seit dem 01.11.2012 gebaut oder genehmigt wurden gilt in gewissen Wohnräumen eine Rauchmelder-Pflicht. Auch für bestehende Wohnungen die vor dem 31.10.2012 errichtet oder genehmigt wurden, gilt eine Einbaupflicht bis zum Ende des Jahres.

Lassen Sie sich von uns beraten in welchen Wohnräumen Rauchmelder sinnvoll sind und welche Modelle sich besonders eignen.

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